AGB

Liefer- und Zahlungsbedingungen der Jul. Greiner-Adam GmbH

 

1. Allgemeines

1.1 Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Jul. Greiner-Adam GmbH und ihren Vertragspartnern, soweit diese Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.
1.2 Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen sind nur wirksam, wenn sie von der Jul. Greiner-Adam GmbH schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden nur dann Anwendung, sofern die Jul. Greiner-Adam GmbH diesen gesondert schriftlich zugestimmt hat.

2. Auftragsannahme

2.1 Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn er von der Jul. Greiner-Adam GmbH schriftlich bestätigt oder durch konkludente Handlungen angenommen wurde, insbesondere gilt dies für bereits ausgeführte Aufträge. Erteilte Aufträge sind unwiderruflich.
2.2 Die in den Drucksachen, Prospekten und auf der Internetseite der Jul. Greiner-Adam GmbH enthaltenen Unterlagen, Maß- und Gewichtsangaben, Abbildungen und Beschreibungen, sind nur annähernd maßgebend. Es besteht keine Verpflichtung, den Vertragspartner über Änderungen zu informieren.
2.3 Die Jul. Greiner-Adam GmbH behält sich an sämtlichen Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen und sonstigen Unterlagen die Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne ihre Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzusenden.
2.4 Der Vertragspartner übernimmt für die von ihm zu liefernden Unterlagen, wie Zeichnungen, Lehren, Muster etc. die volle Verantwortung. Muster werden gegen Berechnung oder gesonderte Konditionen geliefert.
2.5 Bei Abrufaufträgen erfolgt die Lieferung auf Abruf des Vertragspartners. Die Frist für die Abnahme beträgt höchstens 12 Monate, gerechnet vom Tag der Auftragserteilung. Mengen, die bis zum Ablauf der genannten Frist nicht abgerufen werden, werden dem Auftraggeber zu diesem Zeitpunkt in Rechnung gestellt.

3. Lieferzeit

3.1 Sämtliche Fristen für Lieferungen und Leistungen sind nur annähernd und unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Die Lieferzeit wird gerechnet vom Datum der Auftragsbestätigung. Der in der Bestätigung genannte Liefertermin gilt als voraussichtliches Versanddatum. Die Einhaltung des Liefertermins setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Vertragspartners, insbesondere die vereinbarte Zahlung sowie den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Vertragspartner zu liefernder Unterlagen voraus.
3.2 Unvorhergesehene Hindernisse – gleich, ob sie bei der Jul. Greiner-Adam GmbH selbst oder bei deren Zulieferern eintreten – entbinden die Jul. Greiner-Adam GmbH, soweit diese Hindernisse auf die Fertigstellung oder Lieferung des Liefergegenstandes von Einfluss sind, von der Einhaltung vereinbarter Lieferfristen. Die Lieferzeit wird in solchen Fällen angemessen verlängert.
3.3 Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von der Jul. Greiner-Adam GmbH zu vertreten, wenn sie während eines bereits bestehenden Lieferverzugs eintreten. Ein Anspruch des Vertragspartners auf Entschädigung bei Lieferzeitüberschreitung besteht nicht.
3.4 Teillieferungen sind auf Kosten des Vertragspartners gestattet.

4. Versand

4.1 Der Versand erfolgt auf Gefahr des Vertragspartners.
4.2 Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, wenn die Sendung die Fabrik oder das Lager der Jul. Greiner-Adam GmbH verlassen hat. Die Wahl der Versendungsart sowie des Spediteurs oder Frachtführers bleibt der Jul. Greiner-Adam GmbH überlassen. Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Vertragspartners, so geht bereits am Tage der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Vertragspartner über. Schließt der Vertragspartner keine Versicherung gegen Transportschäden ab, so kann diese auf Kosten des Vertragspartners von der Jul. Greiner-Adam GmbH abgeschlossen werden. Eine Versicherungspflicht seitens der Jul. Greiner-Adam GmbH besteht jedoch nicht.
4.3 Beim Transport abhanden gekommene oder beschädigte Waren werden von der Jul. Greiner Adam GmbH nur aufgrund einer neuen Bestellung gegen Berechnung der jeweils gültigen Preise ersetzt. Abweichungen von der Versandanzeige oder der Rechnung sind unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich zu melden.

5. Preise

5.1 Die Preise sind freibleibend, d.h. es werden die Preise berechnet, die zum Zeitpunkt der Lieferung gültig sind. Alle Preise verstehen sich ab Werk bzw. Lager der Julius Greiner Adam GmbH. Die Transportkosten ab Werk oder Lager werden grundsätzlich gesondert berechnet.
5.2 Mehrkosten für Expresssendungen gehen ebenfalls zu Lasten des Vertragspartners.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Rechnungen werden zum Tag der Lieferung ausgestellt. Zahlungen sind in EURO zu leisten.
6.2 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, wird der Forderungsbetrag aus der Rechnung sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Der Vertragspartner kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn der Forderungsbetrag aus der Rechnung bei Fälligkeit nicht in voller Höhe dem Konto der Jul. Greiner Adam GmbH gutgeschrieben ist. Bei Zahlungsverzug fallen 8 % Punkte Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz an. Bei Zahlungsverzug ist die Jul. Greiner-Adam GmbH berechtigt, die weitere Erfüllung des Vertrages oder neuer Verträge zu verweigern ohne sich hierdurch schadensersatzpflichtig zu machen.
6.3 Für den Fall, dass die Forderung nach der letzten Mahnung an ein Inkassounternehmen abgegeben werden muss, trägt der Vertragspartner sämtliche durch das Inkassounternehmen erhobenen Gebühren.
6.4 Eine Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners oder Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen berechtigen die Jul. Greiner-Adam GmbH zur Berechnung der Warenlieferung unter Vorauskasse oder zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes.
6.5 Gegen Ansprüche der Jul. Greiner-Adam GmbH kann der Vertragspartner nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Sämtliche Waren werden unter verlängertem und erweitertem Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleiben Eigentum der Jul. Greiner-Adam GmbH bis zur vollständigen Bezahlung der sämtlichen, auch der künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner.
7.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und sie gegen die üblichen Gefahren, zB. Feuer, Diebstahl, Wasser im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Vertragspartner die Jul. Greiner-Adam GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Jul. Greiner-Adam GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet unser Vertragspartner für den uns entstandenen Ausfall.
7.3 Der Vertragspartner ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt unser Vertragspartner schon jetzt an die Jul. Greiner-Adam GmbH in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Die Jul. Greiner-Adam GmbH nimmt die Abtretung bereits jetzt an. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Vertragspartner bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Jul. Greiner-Adam GmbH die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt.
Die Jul. Greiner-Adam GmbH wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder seine Zahlungen eingestellt sind.
7.4 Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Vertragspartner erfolgt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung stets im Namen und Auftrag der Jul. Greiner-Adam GmbH, ohne dass sie hieraus verpflichtet wird. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Vertragspartners an der Kaufsache oder an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, in fremdem Eigentum stehenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt die Jul. Greiner-Adam GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der von ihr gelieferten Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Dies gilt auch für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Vertragspartners als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Vertragspartner der Jul. Greiner-Adam GmbH anteilig das Miteigentum an der neuen Sache überträgt und das so entstandene Miteigentum für die Jul. Greiner-Adam GmbH verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen der Jul. Greiner-Adam GmbH gegenüber dem Vertragspartner tritt der Vertragspartner auch solche Forderungen an die Jul. Greiner-Adam GmbH ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Die Jul. Greiner-Adam GmbH nimmt diese Abtretung bereits jetzt an.
7.5 Verpfändung und Sicherungsübereignung der Liefergegenstände ist unzulässig. Im Falle einer Pfändung durch Dritte ist die Jul. Greiner-Adam GmbH hiervon unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Zahlungsverzug bzw. Zahlungsschwierigkeiten des Vertragspartners ist die Jul. Greiner-Adam GmbH berechtigt, die sofortige Herausgabe der Liefergegenstände zu verlangen.

8. Gewährleistung

8.1 Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten nach erfolgter Lieferung der Ware an den Vertragspartner.
8.2 Bei Mangelhaftigkeit der Ware hat die Jul. Greiner-Adam GmbH die Wahl entweder nachzubessern oder Ersatzware zu liefern. Im Falle berechtigter Mängelrügen ist der Vertragspartner zur aktiven Mitwirkung und zur Kostenminimierung verpflichtet.
8.3 Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß der Ware sowie bei Schäden, die nach Gefahrübergang infolge der stofflichen Beschaffenheit oder nach der Art der Verwendung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse, Witterungs- oder anderer Natureinflüsse, entstehen. Werden vom Vertragspartner oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen der Ware vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
8.4 Nach begonnener Verarbeitung der gelieferten Ware ist jede Beanstandung offener Mängel ausgeschlossen.
8.5 Bei Lieferungen von Waren zweiter Wahl, Restpartien und Sonderposten sind Mängel ebenfalls ausgeschlossen.
8.6 Gewährleistungsrechte des Vertragspartners setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Rüge nach § 377 HGB muss uns gegenüber schriftlich erfolgen.
8.7 Mängelrügen berechtigen nicht zum Einbehalt von Zahlungen.
8.8 Für vom Hersteller verwendete Fremdbezugsteile gilt die Garantie des ersten Lieferanten.

9. Schadensersatz

9.1 Die Jul. Greiner-Adam GmbH haftet grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht eine abweichende Regelung vereinbart ist.
9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit der Angestellten, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen haftet die Jul. Greiner-Adam GmbH nur dann, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Diese Haftung ist auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
9.3 Die Haftung wegen der Verletzung von vertraglichen oder außervertraglichen Pflichten durch Angestellte, Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Jul. Greiner-Adam GmbH bei Verletzung des Lebens, der Gesundheit, des Körpers von Personen wird von Ziffer 10.2 nicht berührt und findet uneingeschränkt statt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1 Diese Geschäftsbedingungen und sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts (CISG).
10.2 Bei allen Verträgen gilt als Erfüllungsort Bayreuth. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist Bayreuth.
10.3 Änderungen und Ergänzungen sämtlicher Verträge zwischen den Parteien bedürfen der Schriftform.
10.4 Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.